Projektförderung

Das Kulturreferat für Ostpreußen und das Baltikum fördert auf Basis des § 96 Bundesvertriebenengesetzes und der dazu von der Bundesregierung 2016 weiterentwickelten Konzeption Projekte der kulturellen Vermittlung, die der Pflege und Weitergabe des historischen und landeskundlichen Wissens durch kulturelle Begegnungen und Veranstaltungen im In- und Ausland dienen. Dabei ist ein unmittelbarer Bezug der Projekte zur Geschichte und Kultur Ostpreußens und des Baltikums erforderlich. Nähere Hinweise zu Fördervoraussetzungen, -formaten und -verfahren geben die „Erläuterungen zur Beantragung einer Projektförderung zur Erhaltung, Erforschung und Vermittlung deutscher Kultur und Geschichte im östlichen Europa“. Die Förderung ist über einen formalisierten Vordruck und diesen ergänzende Anlagen zu beantragen. Der Antrag ist an das Kulturreferat zu adressieren und diesem mindestens drei Monate vor dem angestrebten Projektbeginn vorzulegen. Die Förderentscheidung trifft die Kulturreferentin unter bedarfsweiser Einbeziehung fachlicher Gutachten durch das Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa (BKGE) oder die/den Beauftragte/n der Bundesregierung für Kultur und Medien. Die Gewähr der Förderung erfolgt über einen Vertrag, auf den die einschlägigen Vorschriften des Zuwendungsrechts anzuwenden sind. Auf die Förderung hat der Projektträger in geeigneter Weise hinzuweisen (Logos können zur Verfügung gestellt werden). Der Nachweis der zweckmäßigen und erfolgreichen Verwendung der Fördermittel ist gegenüber dem Kulturreferat zu erbringen.

Die Projektanträge müssen folgende Punkte beinhalten:

  • eine genaue Projektbeschreibung
  • konkrete Angaben über Zeit, Ort, Programmablauf und den zu erwartenden Teilnehmerkreis der Veranstaltung
  • genaue Angaben über die Finanzierung des Projektes und die zur Verfügung stehenden Eigenmittel
  • detaillierte Aufschlüsselung der Kosten
  • Angaben über die Öffentlichkeitsarbeit