Immanuel Kant, Friedrich Rosmäsler nach einem Stich von Johann Friedrich Bause, 1822 © Ostpreußisches Landesmuseum / Leihgabe Stiftung Königsberg; Hannah Arendt auf dem 1. Kulturkritikerkongress 1958, cc 4.0, Münchner Stadtmuseum, Sammlung Fotografie; Adolf Eichmann beim Prozess in Jerusalem 1961 (public domain, National Photo Collection of Israel)

Vortrag | Das radikal Böse und das banal Böse. Kant, Arendt und der Eichmann-Prozess

26.2.2025 – 18.30 Uhr

Vortrag von Prof. Christoph Schulte, Universität Potsdam

Eintritt: 5,00 €

Die Frage nach dem Bösen ist eine Grundfrage der Philosophie. Prof. Christoph Schulte stellt zwei moderne Antworten vor. Immanuel Kant verwendet als erster den Begriff des radikal Bösen. Der Mensch kann sich als freies Wesen bewusst gegen das Gute entscheiden, das Böse bezeichnet eine fundamentale Verkehrung der Gesinnung und des moralischen Urteilsvermögens. Hannah Arendt übernimmt zunächst Kants Rede vom radikal Bösen und kennzeichnet damit den industrialisierten Massenmord in den Vernichtungslagern der Shoah als einzigartiges und unverzeihliches Menschheitsverbrechen. Später etabliert sie mit ihrem Buch „Eichmann in Jerusalem“ von 1963 auch den Begriff der »Banalität des Bösen«. Dieser beschreibt die letztlich banale moralische Gedankenlosigkeit, die niederen Motive und die opportunistische Beflissenheit von Schreibtischverbrechern wie Adolf Eichmann. Wie kann der Begriff des Bösen die Verbrechen der Moderne erklären?

Christoph Schulte ist Professor für Philosophie und Jüdische Studien an der Universität Potsdam.

Anmeldung erforderlich unter Tel. 04131-759950 oder