Trägerschaft und Finanzierung

TRÄGERSCHAFT

Das Ostpreußische Landesmuseum liegt in der Trägerschaft der

Ostpreußischen Kulturstiftung in Ellingen. 

Diese ist eine rechtsfähige öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Ansbach und trägt neben dem Museum noch das Kulturzentrum in Ostpreußen in Ellingen.

 

FINANZIERUNG

Das Museum wird gefördert vom 

 

AUFGABE

Aus der Stiftungssatzung:

(1) Zweck der Stiftung ist

  • Geschichte, Kunst und Kultur der historischen Region Ostpreußen zu bewahren und zu dokumentieren. Dazu sammelt, erhält, inventarisiert und erforscht sie dingliches ostpreußisches Kulturgut unter Einbeziehung von Bibliotheks- und Archivgut mit dem Ziel, Vergangenheit und Gegenwart dieser Kulturregion der Öffentlichkeit im In- und Ausland bekannt und verständlich zu machen;
  • die Erforschung der Geschichte Ostpreußens und seiner Menschen zu fördern und deren Kenntnis als Teil der deutschen und europäischen Geschichte im Bewusstsein der Öffentlichkeit im In- und Ausland wach zu halten;
  • die Verständigung und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit der Republik Polen, der Russischen Föderation und Litauen zu fördern.


(2) Der Stiftungszweck soll u. a. erreicht werden

  1. durch Übernahme der Trägerschaft des ?Ostpreußischen Landesmuseums? in Lüneburg, das ein geschlossenes und lebendiges Bild Ostpreußens als deutsche Kulturlandschaft mit seiner Natur, seinen Menschen, seiner Geschichte, dem Kunst- und Geistesleben sowie dem Brauchtum und der Wirtschaft vermitteln und der Öffentlichkeit zugänglich machen soll;
  2. durch eine enge Zusammenarbeit des Museums mit gleichgerichteten Einrichtungen in Bund und Ländern sowie mit Museen und anderen wissenschaftlichen Institutionen im In- und Ausland. Es soll neben der Wahrnehmung musealer Aufgaben auch kulturelles Forum für die Gesamtregion Ostpreußen sein;

Grundlage der öffentlichen Zuwendungen ist das Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (BVFG), insbesondere der §96.

 

§ 96 Pflege des Kulturgutes der Vertriebenen und Flüchtlinge und Förderung der wissenschaftlichen Forschung
Bund und Länder haben entsprechend ihrer durch das Grundgesetz gegebenen Zuständigkeit das Kulturgut der Vertreibungsgebiete in dem Bewusstsein der Vertriebenen und Flüchtlinge, des gesamten deutschen Volkes und des Auslandes zu erhalten, Archive, Museen und Bibliotheken zu sichern, zu ergänzen und auszuwerten sowie Einrichtungen des Kunstschaffens und der Ausbildung sicherzustellen und zu fördern. Sie haben Wissenschaft und Forschung bei der Erfüllung der Aufgaben, die sich aus der Vertreibung und der Eingliederung der Vertriebenen und Flüchtlinge ergeben, sowie die Weiterentwicklung der Kulturleistungen der Vertriebenen und Flüchtlinge zu fördern. Die Bundesregierung berichtet jährlich dem Bundestag über das von ihr Veranlasste. (Stand: Mai 2010)

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TERMINE

Alexander Kolde - Königsberger Moderne in den 1920er Jahren

Di, 7. September 2010 - 14:30 bis 16:30 Uhr

Alexander Kolde, St. Georg in Rastenburg, Öl, um 1952

Führung durch die Sonderausstellung "Sinfonie der Farben'" mit Dr. Jörn Barfod


Nicolaus Copernicus - der stille Revolutionär

Mi, 8. September 2010 - 19:30 Uhr


Vortrag von Dr. Jürgen Hamel


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